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Wahl der Pastorin oder des Pastors

Fragen und Antworten

Können Hinterbliebene sich aussuchen, welcher Pastor, welche Pastorin die Bestattung durchführen soll, oder sind sie an ihre Gemeindepastorin bzw. ihren Gemeindepastor gebunden?

Nach der Verfassung der Nordkirche haben Gemeindemitglieder das Recht der freien Gemeindewahl.

Dies schließt die Wahlmöglichkeit ein, ob sie eine Amtshandlung in ihrer Ortsgemeinde feiern oder ob sie "Dienst eines anderen Pastors in Anspruch nehmen" wollen.

Die ältere kichliche Praxis des Dimissioriale (Abmeldeschein) ist seit Bestehen der Nordelbischen Kirche abgelöst.

Der in Anspruch genommene Pastor/in ist allerdings seinerseits verpflichtet, den  zuständigen Pastor vor der Durchführung der Amtshandlung zu informieren und die Ordnungsmäßigkeit der Amtshandlung festzustellen.

Quelle: AfÖ