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Gleschendorfer Orgel
Gleschendorfer Orgel © Gabriela Graf

Kirchenmusik im Kirchenkreis Ostholstein

Information

Musikalisches Leben im Kirchenkreis

Ein/e KreiskantorIn hat die Aufgabe, im „Benehmen mit den Pröpstinnen, den Pröpsten und dem Kirchenkreisrat das kirchenmusikalische Leben im Kirchenkreis zu fördern“, heißt es im Blick auf den/die KreiskantorIn im Kirchengesetz zur Ordnung des Dienstes der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker.

Das heißt: der/die KreiskantorIn berät den Kirchenkreisrat, die Kirchengemeinderäte, Pröpstinnen und Pröpste, Pastorinnen und Pastoren in allen kirchenmusikalischen Fragen und übt die Fachaufsicht über alle Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Kirchenkreis aus.

Darüber hinaus wirkt er/sie bei Besetzungen von Kirchenmusikerstellen, der Ausbildung des kirchenmusikalischen Nachwuchses und Angeboten zur Fortbildung mit sowie bei der Leitung des Konventes der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker. Er/sie hält Kontakte zu Orgelsachverständigen, zur Posaunenarbeit, zum Fachbereich Popularmusik, zum Kirchenchorverband und zum Verband der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker.