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Finanzen

Der Finanzausschuss

Gem. Artikel 52 (1) Verfassung der Nordkirche bildet die Synode aus ihrer Mitte einen Finanzausschuss.
Dieser hat u.a. die Aufgabe die Entscheidung der Synode über den Haushalt des Kirchenkreises vorzubereiten.

Gem. der Finanzsatzung des Kirchenkreises besteht der Finanzausschuss aus sieben Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern.

 

 

Die Finanzabteilung

Die Finanzabteilung unterstützt Sie bei allen Aufgaben, die Sie auf dem Gebiet des kaufmännischen und kameralen Haushalts- und Rechnungswesens nach Maßgabe der kirchen- und haushaltsrechtlichen Vorschriften der Nordkirche sowie des Kirchenkreises Ostholstein haben. Die jeweilige Kirchengemeinde bleibt Träger ihrer Verwaltungsaufgaben; so ist gewährleistet, dass sie ihre Gestaltungshoheit und Eigenverantwortlichkeit uneingeschränkt und effektiv wahrnehmen kann. Eine detaillierte Aufgabengliederung ergibt sich aus dem Pflichtleistungskatalog des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes.