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Anlageausschuss

Grundlagen & Mitglieder

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland hat mit § 58 der Rechtsverordnung über die Haushaltsführung nach den Grundsätzen des kaufmännischen Rechnungswesens (KRHhFVO) die Vorschriften für die Geldanlagen festgelegt.

Gemäß § 7  Kirchenkreisverwaltungsgesetz erfolgt die Anlage des Geldvermögens für alle kirchlichen Körperschaften durch die Kirchenkreisverwaltung. Dazu bildet der Kirchenkreisrat einen Anlageausschuss. Er hat insbesondere die Aufgabe, die Anlagestrategie zu beurteilen, Empfehlungen zu deren Fortentwicklung zu geben und sich über die tatsächliche, unterjährige Umsetzung zu unterrichten. Die Amtszeit des Anlageausschusses richtet sich nach der Amtszeit des Kirchenkreisrats.

Mitglieder des Anlageausschusses sind:

John Ellerbrock , Vorsitzender

Renate Kastenbauer, Stellv. Vorsitzende

Dirk Süssenbach, Propst 

Kristina Warnemünde, Pastorin

Lutz Schlünzen, KGR-Vertreter

Jan Wendel - beratendes Mitglied

Dr. Matthias Hoffmann, Verwaltungsleiter - Kirchenkreis Ostholstein

 

 

TERMINE

2023 -  Sitzungstermine

  • 08. Februar
  • 02. März
  • 13. Juli
  • 09. November

 

 

 

Dokumente

Anlagerichtlinie / Anlagestrategie - Stand 10. Februar 2022