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Kirchengemeinden
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland hat mit § 58 der Rechtsverordnung über die Haushaltsführung nach den Grundsätzen des kaufmännischen Rechnungswesens (KRHhFVO) die Vorschriften für die Geldanlagen festgelegt.
Gemäß § 7 Kirchenkreisverwaltungsgesetz erfolgt die Anlage des Geldvermögens für alle kirchlichen Körperschaften durch die Kirchenkreisverwaltung. Dazu bildet der Kirchenkreisrat einen Anlageausschuss. Er hat insbesondere die Aufgabe, die Anlagestrategie zu beurteilen, Empfehlungen zu deren Fortentwicklung zu geben und sich über die tatsächliche, unterjährige Umsetzung zu unterrichten. Die Amtszeit des Anlageausschusses richtet sich nach der Amtszeit des Kirchenkreisrats.
Mitglieder des Anlageausschusses sind:
John Ellerbrock , Vorsitzender
Renate Kastenbauer, Stellv. Vorsitzende
Dirk Süssenbach, Propst
Kristina Warnemünde, Pastorin
Lutz Schlünzen, KGR-Vertreter
Jan Wendel - beratendes Mitglied
Dr. Matthias Hoffmann, Verwaltungsleiter - Kirchenkreis Ostholstein
Henrike Biebow, Leiterin der Finanzabteilung - Kirchenkreis Ostholstein
2023 - Sitzungstermine