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Kirchliche Bestattung

Thema: Bestattung

Bestattung bezeichnet die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne z.B. auf dem Friedhof und ist umfassender als Beerdigung, denn es gibt auch Bestattungen auf hoher See.

Gedenken, Trost und Auferstehungshoffnung

Seit jeher haben Menschen Bräuche entwickelt, der Verstorbenen zu gedenken und sich als Angehörige über den Verlust hinweg zu trösten. Christen glauben, dass der Tod zwar von den Lebenden trennt, aber die Verbindung mit Gott nicht abreißt. Wir bleiben in Gottes Hand und die Toten verlieren sich nicht im Nichts. Der christliche Glaube hat Konsequenzen für den Umgang mit Leben, Sterben und Tod. So gehört das Bedenken des Sterbenmüssens (Psalm 90,12) zur christlichen Lebenseinstellung ebenso wie die Hoffnung über den Tod hinaus.

Christlicher Dienst von Anfang an

Von Anfang an hat die christliche Gemeinde ihre verstorbenen Glieder zur letzten irdischen Ruhe geleitet und sich derjenigen angenommen, die den Tod eines Angehörigen oder nahe stehender Menschen betrauern. In der kirchlichen Bestattung kommt zum Ausdruck, dass der auferstandene Christus "dem Tode die Macht genommen hat" (2. Timotheus 1,10).

Kirchliche Bestattung – für wen?

Der Gottesdienst zur Bestattung soll die Hoffnung auf die Auferstehung der Toten zum Ausdruck bringen. Die kirchliche Bestattung setzt voraus, dass der/die Verstorbene der evangelischen Kirche angehörte. Auf Wunsch der Eltern können auch ungetauft verstorbene Kinder kirchlich bestattet werden. Dasselbe gilt für totgeborene Kinder und Föten. Keinem Gemeindemitglied darf aufgrund seiner Todesumstände eine kirchliche Bestattung verwehrt werden.

Gehörte der/die Verstorbene einer anderen christlichen Kirche an, so kann er/sie in Ausnahmefällen bestattet werden. Die kirchliche Bestattung von Verstorbenen, die keiner christlichen Kirche angehörten, kann ebenso im Ausnahmefall geschehen, wenn die evangelischen Angehörigen den Wunsch nach einer kirchlichen Bestattung äußern und wichtige seelsorgerliche Gründe dafür sprechen.

Evangelische Kirche in Deutschland [EKD]

Grabstätten

Welche Grabstätte ist die richtige?

Für die Bestattung gibt es auf unseren Friedhöfen verschiedene Möglichkeiten. Sie können für sich überlegen, welche Form Ihnen am meisten zusagt, die Kirchengemeinden und Friedhofsverwaltungen vor Ort beraten Sie dabei natürlich gern. Eine Bestattung kann als Erdbestattung [mit dem Sarg] oder als Feuerbestattung [mit der Urne] erfolgen. Sowohl für Erdbestattungen als auch für Urnenbesetzungen gibt es in der Regel verschiedene Grabarten.

Wahlgrabstätte

Der Name leitet sich davon her, dass Sie selbst wählen, an welcher Stelle die Grabstätte liegen soll. Auf einer Grabbreite einer Wahlgrabstätte können z.B. ein Sarg beigesetzt werden und mitunter zusätzlich zwei Urnen - sei es, dass zunächst ein Sarg beigesetzt wird und später eine Urne oder umgekehrt. Sie können auch zwei oder mehr nebeneinander liegende Wahlgrabstätten auswählen, um so Platz für zwei Särge zu haben.

Nach der Beisetzung eines Sarges schreibt die Friedhofssatzung eine Ruhefrist vor, zum Beispiel 25 oder 30 Jahre, bei einer Urne können es zum Beispiel 20 Jahre sein. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Grabstätte auflösen oder aber weiter verlängern. Eine Wahlgrabstätte kann also über Generationen hinweg Erinnerungsort einer Familie werden.

Reihengrabstätte

Im Unterschied zu Wahlgrabstätten haben Sie hier nicht die Möglichkeit, den genauen Ort selbst zu bestimmen, es wird die nächste freie Grabstätte belegt. Ein wichtiger Unterschied ist aber vor allem, dass Reihengrabstätten nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängert werden können. Daraus ergibt sich, dass auf einer Reihengrabstätte immer nur eine Beisetzung erfolgt, es ist nicht möglich, später noch eine Urne zusätzlich zu bestatten - es sei denn, dass die Ruhezeit dadurch nicht überschritten wird. Es ist also zum Beispiel für ein Ehepaar nicht möglich, gemeinsam in einer Reihengrabstätte bestattet zu werden. Vorteil der Reihengrabstätten ist, dass sie preiswerter sind.

Pflanzgrab oder Rasengrab?

Pflanzgräber sind Grabstellen, die von den Angehörigen mit Blumen und Sträuchern oder Bodendeckern bepflanzt werden. Im Rahmen der Bedingungen der jeweiligen Friedhofssatzung kann die Gestaltung oft frei gewählt werden.

Bei Rasengräbern ist der größte Teil der Grabstätte mit Rasen bedeckt, um den Grabstein herum kann oft eine kleine Fläche für Blumen in Erde oder Gefäßen belassen werden. Da die Rasenpflege durch die Friedhofsverwaltung erfolgt, sind Rasengräber teurer als Pflanzgräber.

Manche Familien haben sich früher einmal für ein Pflanzgrab entschieden, können dies aber heute nicht mehr angemessen pflegen. Deshalb ist häufig auch die nachträgliche Umwandlung eines Pflanzgrabes in ein Rasengrab möglich. Dazu muß in der Regel ein Antrag an die Friedhofsverwaltung gestellt werden; die Rasenpflege wird dann mit einer Jahresgebühr in Rechnung gestellt.

Erdbeisetzung oder Urne?

Ob man die Erdbeisetzung [Sarg] oder die Einäscherung [Urne] wählt, ist eine ganz persönliche Frage, die jeder für sich entscheiden muß. Es gibt kein "richtig" oder "falsch", sondern unterschiedliche Empfindungen, die sich mit der einen oder anderen Bestattungsform verbinden.

Die meisten Urnen werden häufig in einer normalen Wahlgrabstätte beigesetzt, es gibt aber auch reine Urnengräber. Es handelt sich dabei um Reihengräber für jeweils eine Urne. Eine Verlängerungsmöglichkeit besteht dabei zumeist nicht.

Anonyme Grabstätte

Verschiedene Friedhöfe haben auch Grabfelder für anonyme Bestattungen. Wir sind eigentlich der Meinung, dass es für die Hinterbliebenen gut ist, einen namentlich gekennzeichneten Ort zu haben, an dem sie immer wieder einmal den Verstorbenen "besuchen" können und wo sie einen Ort für ihre Trauer haben.

Da es aber trotzdem immer wieder auch Situationen gibt, in denen eine anonyme Bestattung gewünscht wird, bieten wir sowohl für Erdbestattungen als auch für Urnenbestattungen anonyme Gräberfelder an.

Alternative ohne Pflegeaufwand: Rasengrab mit Platte

Wir erleben hinter dem Wunsch nach einer anonymen Bestattung oft die Sorge um eine angemessene Pflege des Grabes. Da jede anonyme Grabstätte nichts anderes ist als ein Rasengrab ohne Stein, schlagen wir daher vor, statt eines anonymen Grabes ein Rasengrab mit eingesenkter Platte zu wählen. Dadurch entsteht für die Angehörigen keinerlei Pflegeaufwand, gleichzeitig bleibt ein Ort der Erinnerung und des Gedenkens zurück.

Es bleibt ein Ort der Erinnerung für die Familie

Wer eine Beisetzung in einer anonymen Grabstätte erwägt, weil er nicht die Möglichkeit hat, eine Grabstätte über längere Zeit angemessen zu pflegen, sollte deshalb vielleicht in Betracht ziehen, statt dessen ein Rasengrab zu wählen: die Rasenpflege erfolgt durch den Friedhof, der Grabstein gibt der Familie zugleich einen Ort der Erinnerung.

Häufig können auch Trauerfeiern für unsere Gemeindeglieder in der Kirche stattfinden, die dann später in einer anonymen Bestattung auf einem anderen Friedhof oder bei einer Seebestattung beigesetzt werden.

 

 

Trauerfeier

Abschied

Der Abschied von einem Gestorbenen besteht aus vielen Teilen und er dauert manchmal lange. Wir müssen mit der Zeit lernen, ohne den geliebten Menschen weiterzuleben und ihn doch nicht zu vergessen.

Ein Teil des Abschiednehmens ist die gemeinsame Trauerfeier in der Kirche. In dieser Trauerfeier soll an das Leben des Verstorbenen erinnert werden, wir bringen unseren Dank und unsere Traurigkeit vor Gott. Wesentlicher Inhalt der Trauerfeier ist auch die Zusage Gottes, dass er allen Menschen, die auf ihn vertraut haben, nach dem Tod ein neues Leben schenken wird.

Für die kirchliche Trauerfeier werden keinerlei Gebühren erhoben. Kosten entstehen nur im Bereich des Friedhofs, wenn nach der Trauerfeier eine Beisetzung auf dem kirchlichen Friedhof erfolgt.

Trauergespräch

Im Gespräch mit den Hinterbliebenen wird der Pastor oder die Pastorin auch die Gestaltung der Trauerfeier besprechen. Hierzu kommt er bzw. sie in der Regel zu der Familie nach Hause. Die Auswahl der Lieder und der biblischen Texte können Pastorin oder Pastor vornehmen. Wenn die Hinterbliebenen hierzu Vorschläge haben, zum Beispiel, weil ein bestimmtes Lied dem Verstorbenen wichtig war, dann können sie diese aber auch gern einbringen.

Ablauf der Trauerfeier [Beispiel]

  • Einzug - Orgelspiel
  • Begrüßung
  • Lied
  • Psalmlesung
  • Gebet
  • Lied
  • Ansprache
  • Lied
  • Gebet
  • Vaterunser
  • Segenswort
  • Bei einer Erdbestattung folgt dann:
  • Gang zum Grab
  • Einsenken des Sarges
  • Biblisches Wort
  • Segen

Bei einer Feuerbestattung wird der Sarg direkt nach der Trauerfeier ins Krematorium übergeführt, die spätere Urnenbeisetzung findet dann meist im engsten Familienkreis statt.

 

Lieder

Welche Lieder bei der Trauerfeier gesungen werden, hängt von der jeweiligen Situation und von den Wünschen der Hinterbliebenen ab. An dieser Stelle sollen einige häufig gesungene Lieder genannt werden, dies ist jedoch nur eine Auswahl, es können auch andere Lieder gewählt werden.

  • So nimm denn meine Hände
  • Jesu, geh voran
  • Lasst mich gehen
  • Ich bin durch die Welt gegangen
  • Befiehl du deine Wege
  • Ach bleib mit deiner Gnade
  • Wer nur den lieben Gott lässt walten
  • Wenn ich einmal soll scheiden (= Strophe 9+10 aus O Haupt voll Blut und Wunden)
  • Nun danket alle Gott
  • Harre, meine Seele
  • Lobe den Herren
  • Großer Gott, wir loben dich
  • Wir stolzen Menschenkinder (= Strophen 4-6 aus Der Mond ist aufgegangen)
  • Bei dir, Jesu, will ich bleiben
  • Wer weiß, wie nahe mir mein Ende

[außerdem jahreszeitlich passende Lieder]

 

 

Kirchenmitgliedschaft

Und wenn der Verstorbene nicht evangelisch war?

Unsere Friedhöfe sind für alle Menschen offen

Unsere Friedhöfe stehen selbstverständlich zur Beisetzung jedes Menschen zur Verfügung, unabhängig von seinem Glauben. Christen aller Konfessionen, Menschen anderer Religionen oder Menschen ohne Glaubenszugehörigkeit können auf unseren Friedhöfen gemäß dem mit dem Friedhofswesen verbundenen öffentlichen Auftrag beigesetzt werden.

Christliche Trauerfeiern in der Kirche

Die kirchliche Trauerfeier, die ja ein Gottesdienst der Gemeinde ist, wird dagegen grundsätzlich nur für evangelische Christen gehalten. Wenn ein Christ einer anderen Konfession auf unserem Friedhof beigesetzt werden soll, werden die Kirchen in der Regel auch für eine kirchliche Trauerfeier der betreffenden Konfession zur Verfügung gestellt. Es kann dann beispielsweise der katholische Priester die evangelische Kirche für eine Messe nutzen.

Wenn jemand zu Lebzeiten durch seinen Kirchenaustritt deutlich gemacht hat, dass er nicht zur Kirche gehören will, wird dieser Wunsch normalerweise insofern respektiert, als in diesem Fall auch keine kirchliche Trauerfeier vorgesehen ist. Ausnahmen sind daher nur in seelsorgerlich begründeten Fällen möglich und liegen in der Verantwortung und dem Ermessen des einzelnen Pastors beziehungsweise der Pastorin. Die Hinterbliebenen haben stattdessen die Möglichkeit, für die Trauerfeier einen Trauerredner zu engagieren, der mit ihnen den Abschied gestaltet. Dies geschieht normalerweise nicht in einer Kirche, sondern häufig in einem separaten Abschiedsraum oder einer Trauerhalle.

Wenn der Verstorbene nicht der Kirche angehörte, die Hinterbliebenen aber aus ihrem Glauben heraus einen Abschied auch in kirchlichem Rahmen wünschen, dann gibt es häufig die Möglichkeit, dass die Familie nach der Beisetzung des Sarges zu einem Gottesdienst in der Kirche zusammenkommt.

Einzelheiten dazu sollten jeweils in der Kirchengemeinde vor Ort erfragt werden.