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DOPPIK

Das Kirchengesetz über die Haushaltsführung (HhFG) formuliert in § 4 das gemeinsame Ziel, in der Nordkirche bis zum Haushaltsjahr 2020 in allen Körperschaften und Einrichtungen die Haushaltsführung auf ein kaufmännisches Rechnungswesen (Doppik) umzustellen.

Die Verfassung der Nordkirche fordert in Artikel 125, Absatz 5, dass bei Vermögens- und Finanzentscheidungen auch die zukünftige finanziellen Handlungsfähigkeit der Kirche durch angemessene Vorsorge abzusichern ist.

Die klassische Verwaltungsbuchführung, also die Kameralistik wird als Grundlage für solche Entscheidungen als nicht mehr ausreichend gesehen. Auch das Umfeld im kommunalen Bereich entwickelt sich zunehmend in Richtung Doppik.

Die Synode des Kirchenkreises hat deshalb , auf Empfehlung des Finanzausschusses und des Kirchenkreisrates, auf ihrer Tagung am 5.12.2016 beschlossen, den Diplom-Kaufmann, Georg Mohr, als externen Berater mit der Begleitung des Projekts zur Umstellung des kameralistischen Rechnungswesens des Kirchenkreises und seiner Kirchengemeinden auf das doppische (kaufmännische) Rechnungswesen in der Zeit vom 01.01.2017 bis zum 30.09.2020 zu beauftragen.

 

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